Rechtsprechung
LAG Hamburg, 20.03.2002 - 5 Sa 3/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und der deraus herrrührenden Zahlungsverpflichtung von Gehalt; Zulässigkeit eines Feststellungsantrags bezüglich des Bestands eines Arbeitsverhältnisses; Einhaltung der (künigungsschutz-) gesetzlichen Klagefrist ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 29.11.2001 - 28 Ca 364/01
- LAG Hamburg, 20.03.2002 - 5 Sa 3/02
- BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 772
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamburg, 20.03.2002 - 5 Sa 3/02
Da eine derartige Regelung in der Bundesrepublik Deutschland für den Fortsetzungsanspruch nach wirksamer Kündigung nicht besteht, ist im Falle der Insolvenz keine über § 613a BGB hinausgehende richtlinienkonforme Auslegung möglich (BAG, Urt. v. 10.12.1998 -- 8 AZR 324/97, ZIP 1999, 320 = EzA Nr. 175 zu § 613a BGB = AP Nr. 185 zu § 613a BGB , dazu EWiR 1999, 274 (Joost) ). - BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamburg, 20.03.2002 - 5 Sa 3/02
Der Anspruch auf Abschluss eines Fortsetzungsarbeitsvertrages ist ohne schuldhaftes Zögern nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend zu machen (BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 = EzA § 613a BGB Nr. 171 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 , dazu EWiR 1999, 207 (A. Junker) -- Wiedereinstellung). - BAG, 06.12.1976 - 2 AZR 470/75
Arbeitsverhältnis: Bemessung der Wartezeit nach § 1 KSchG bei mehreren …
Auszug aus LAG Hamburg, 20.03.2002 - 5 Sa 3/02
Dabei kommt es insbesondere auf Anlass und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (BAG, Urt. v. 6.12.1976 -- 2 AZR 470/75, EzA § 1 KSchG Nr. 36 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 -- Wartezeit). - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus LAG Hamburg, 20.03.2002 - 5 Sa 3/02
Der Anspruch auf Abschluss eines Fortsetzungsarbeitsvertrages ist ohne schuldhaftes Zögern nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend zu machen (BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 = EzA § 613a BGB Nr. 171 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 , dazu EWiR 1999, 207 (A. Junker) -- Wiedereinstellung).
- BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03
Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang
(2) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz nach Ablauf der Kündigungsfrist auch im Geltungsbereich der Insolvenzordnung teilweise abgelehnt worden (Hessisches LAG 25. Januar 2001 - 11 Sa 908/99 - ZInsO 2002, 48; 8. Februar 2001 - 11 Sa 925/99 - LAG Hamburg 20. März 2002 - 5 Sa 3/02 - ZIP 2003, 772), teilweise ist die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs im Rahmen des Insolvenzverfahrens überhaupt - unabhängig von dem Zeitpunkt des Betriebsüberganges (vor oder nach Ablauf der Kündigungsfrist) - abgelehnt worden (LAG Hamm 27. März 2003 - 4 Sa 189/02 - NZA-RR 2003, 652; vgl. auch 4. April 2000 - 4 Sa 1220/99 - ZInsO 2000, 292; 4. Juni 2002 - 4 Sa 593/02 - ZInsO 2003, 52: "mindestens jedoch begrenzt durch die Höchstfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO"). - BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02
Kündigungsfrist und Betriebsübergang
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. März 2002 - 5 Sa 3/02 - aufgehoben. - BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04
Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz
bb) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz nach Ablauf der Kündigungsfrist auch im Geltungsbereich der Insolvenzordnung teilweise abgelehnt worden (Hessisches LAG 25. Januar 2001 - 11 Sa 908/99 - ZInsO 2002, 48; 8. Februar 2001 - 11 Sa 925/99 - LAG Hamburg 20. März 2002 - 5 Sa 3/02 - ZIP 2003, 772), teilweise ist die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs im Rahmen des Insolvenzverfahrens überhaupt - unabhängig von dem Zeitpunkt des Betriebsüberganges (vor oder nach Ablauf der Kündigungsfrist) - abgelehnt worden (LAG Hamm 27. März 2003 - 4 Sa 189/02 - NZA-RR 2003, 652; vgl. auch 4. April 2000 - 4 Sa 1220/99 - ZInsO 2000, 292; 4. Juni 2002 - 4 Sa 593/02 - AR-Blattei ES 915 Nr. 23: mindestens jedoch begrenzt durch die "Höchstfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO").